Ob Sie nun eine Immobilie für kommerzielle Zwecke, zur privaten Nutzung oder für Ihren Urlaub mieten möchten, einige Vorsichtsmassnahmen sind sicher angebracht, jedoch nicht immer einfach durchzuführen. Hier einige Tipps, wie Sie Probleme vermeiden können:

    Versuchen Sie, die Eigentumsverhältnisse der gewünschten Mietimmobilie abzuklären

    Ist Ihr Kontakt der Eigentümer der Immobilie oder zumindest eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person?

    Die Eigentumsverhältnisse können in Thailand nur durch Vorlage der Besitzurkunde der Immobilie (Chanod) eindeutig geklärt werden. Im Idealfall wird das Original dieser Urkunde vorgelegt (eine Kopie kann überholt sein). Diese ist jedoch in Thai ausgestellt und nicht immer greifbar. Die Vorlage eines Kaufvertrages für das Haus, Condo oder Grundstück kann als Hinweis der Rechtmässigkeit dienen.

    Bei einem etablierten Immobilienmakler darf man annehmen, dass er zur Vermietung der Immobilie berechtigt ist.

    Damit Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung in Thailand auch geniessen können.

    Ferienimmobilien mieten in Thailand: Geldüberweisungen für Mietanzahlungen - Vorsicht

    Es ist verständlich, dass der Vermieter einer Immobilie vor Mietantritt eine Anzahlung auf den Mietpreis haben möchte. Leider öffnet das auch Tür und Tor für Betrügereien. Überlegen Sie gut, an wen Sie Geld überweisen. Im Zweifelsfall können sich Bekannte von Ihnen vor Ort mit dem Vermieter treffen und ihn etwas durchleuchten. Sie können Anzahlungen auch treuhänderisch an einen Anwalt überweisen.

    Falls der Vermieter keine handfesten Daten wie Firmenname, Adresse, Webseite, Namen, Telefonnummern, Fotos etc. darlegt und auch keine glaubwürdigen Empfehlungen vorliegen, sollten Sie von einer Geldüberweisung eher absehen.

    Einige Kniffe, damit Mieten in Thailand nicht zum Problem wird.

    Das thailändische Gesetz verbietet die Untervermietung von Immobilien

    Das gilt für den Fall, wo zu diesem Punkt im Mietvertrag nichts vermerkt ist, was jedoch zwischen den Partnern vertraglich anders geregelt werden kann. Wenn Sie also mit dem Vermieter einer Immobilie einen Mietvertrag abschliessen, kann dieser ungültig sein und Sie müssen gegebenenfalls Ihre Mietimmobilie schlagartig verlassen. Gerade bei kommerziellen Immobilien und teuren Objekten ist hier Vorsicht geboten. An Top Lagen kommt es nicht selten vor, dass die Kaskade der Unter-untervermieter lang ist. Ob Sie den „no problem“ Bekundigungen Glauben schenken wollen, bleibt Ihnen überlassen.

    Mietverträge von mehr als drei Jahren

    Sämtliche Mietverträge, welche die Dauer von drei Jahren übersteigen, müssen gemäss Gesetz auf dem Landamt in die Besitzurkunden (ein Exemplar liegt auf dem Landamt, eines beim Eigentümer) der Immobilie eingetragen werden. Die häufig anzutreffenden Mietverträge von jeweils drei Jahren dienen also nur zur Umgehung der Steuerpflicht.

    Die Option zur Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags

    Optionen zur Verlängerung bzw. Weiterführung eines Miet- oder Pachtvertrages sind vom Gesetz her nicht durchsetzbar. Das ist ein komplexeres Thema, für das Sie sich vielleicht an einen Anwalt wenden möchten. Finden Sie hier eine Liste von etablierten lokalen Rechtsberatungs- und Anwaltsbüros.